15% Zuschuss beim Heizungstausch Neue Förderung: Heizungspaket

Foto einer Heizungsanlage

Ab dem 01.01.2016 wurde zu den bereits verfügbaren Förderprogrammen ein zusätzliches Programm für die Sanierung ins Leben gerufen.

Hier geht es speziell um den Austausch von Heizungsanlagen.

Bisher konnten Kunden, die die Erneuerung Ihrer Heizungsanlage im Rahmen einer Einzelmaßnahme durchgeführt haben einen Kredit in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss von 7,5% oder einen reinen Zuschuss zu 10% beantragen.

Die Einführung der Förderstufe –Heizungspaket- erhöht sowohl den Tilgungszuschuss als auch den Zuschuss um jeweils 5 %.

Folgende Kriterien müssen zur Beantragung des Heizungspakets erfüllt werden:

  • Der bisherige Wärmeerzeuger wird mit fossiler Energie (z.B. Gas oder Öl) betrieben
  • Der bisherige Wärmeerzeuger basiert nicht auf Brennwerttechnik
  • Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 EnEV (Die Austauschpflicht besteht für alle Heizkessel Baujahr vor 1985)
  • Neben dem Austausch des Wärmeerzeugers muss auch das bestehende Heizsystem optimiert werden
  • Zusätzlich gelten die bereits bekannten KFW-Anforderungen (Einbindung eines Sachverständigen, Durchführung eines hydraulischen Abgleichs)

Sofern die aufgezählten Kriterien erfüllt werden stehen folgende Förderprogramm zur Auswahl.

Programm 152 Heizungspaket

Kredit 0,75% effektiver Jahreszins in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss von 12,5% (bis zu 6 250 € für jede Wohneinheit)

Weitere Infos finden Sie auf der KFW-Homepage www.kfw.de/152

Programm 430 Heizungspaket

Zuschuss von 15 % (Maximal 7 500 € für jede Wohneinheit)

Weitere Infos finden Sie auf der KFW-Homepage www.kfw.de/430

Auch für dieses Programm muss der KFW-Antrag vor Beginn der Durchführung gestellt werden.

Bei Maßnahmen, die vor dem 01.04.2016 umgesetzt werden gilt die Ausnahmeregelung, dass der Antrag im Nachgang gestellt wird.

Gerne beraten wir Sie zu den aktuellen Förderprogrammen